Klasse B Mindestalter: 18 Jahre / 17 Jahre (Begleitetes Fahren) Kraftfahrzeug mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt Klasse BE Mindestalter: 18 Jahre / 17 Jahre (Begleitetes Fahren) Voraussetzungen: Klasse B Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg