Klasse B

  • Mindestalter: 18 Jahre / 17 Jahre (Begleitetes Fahren)
  • Kraftfahrzeug mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg
  • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
  • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt
Klasse BE

  • Mindestalter: 18 Jahre / 17 Jahre (Begleitetes Fahren)
  • Voraussetzungen: Klasse B
  • Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg